Spanisches Immobilienrecht

Dienste der Anwaltskanzlei LERIA in Berlin im Bereich des spanischen Immobilienrechts

Wir bieten rechtlichen Beistand und Vertretung im Bereich des spanischen Immobilienrechts an und helfen Ihnen bei der Abwicklung von Immobilienkäufen und – verkäufen vor Ort in Berlin und selbstverständlich vor Ort in Spanien.

Vor dem Kauf einer Immobilie in Spanien ist immer unter anderem zu prüfen, ob die zu erwerbende Immobilie zu Gunsten des Verkäufers im spanischen Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) eingetragen ist. Ferner ist zu ermitteln, ob die Eintragungen im spanischen Grundbuchamt mit den Eintragungen im spanischem Katasteramt übereinstimmen. Das klingt alles selbsverständlich. In der Praxis finden wir aber oft in Spanien Fälle, in denen vermeintliche Eigentümer nicht als solche im Grundbuchamt eingetragen sind (jedoch das Grundstück seit Jahrzehnten nachweislich benutzen und besitzen), oder in denen Grundstücksteilungen oder -erweiterungen nicht legalisiert wurden. Weitere relevante Praxisfälle sind: die Nutzfläche eines Hauses wurde ohne Genehmingung vergrößert; jemand will Land verkaufen, das ihm laut Grundbuchamt nicht gehört; die Gemeinde teilt mit, dass keine Baugenehmigungen für die geplante Maßnahmen erteilt werden darf; im Grundbuchamt steht eine Eintragung, wonach das spanische Küstengesetz negative Auswirkungen auf die Immobilie hat. Wie geht man in solchen Fällen weiter vor, wenn Ihr Interesse an der Immobilie groß ist? Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und unterstützen Ihnen bei der Klärung des Sachverhaltes und die Abwicklung des gesamten Geschäfts, egal im welchen Stadium sich Dieses befindet.

Ferner kümmern wir uns um die Besorgung von Genehmigungen, um Ihre verschiedenen steuerlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit den Immobilienbesitz in Spanien und beraten Sie über Ihre (auch wiederkehrenden) Rechte und Pflichten als Besitzer einer Immobilie in Spanien.

Wir sind auch im Bereich des spanischen Mietrechts tätig.

Die Vorteile, die die Anwaltskanzlei LERIA in Berlin Ihnen im Bereich des spanischen Immobilienrechts bietet, liegen auf der Hand:
• Bei unserer Beauftragung gilt deutsches Recht.
• Die Kostentransparenz ist dank Rechtsanwaltsvergütungsgesetz garantiert.
• Die Beratungen erfolgen selbstverständlich auf Deutsch, wobei ich Ihnen sehr gerne die Unterschiede zwischen dem spanischen und dem deutschen Immobilienrechtssystem zum besseren Verständnis Ihrer Angelegenheit erläutere.
• Dank der doppelten Zulassung als Anwalt in Spanien und Deutschland informieren wir Sie ferner gerne über die steuerlichen, familienrechtlichen, erbrechtlichen oder sonstigen Folgen, die der Immobilienbesitz in Spanien für Sie in Deutschland mit sich bringen kann.
• Gegebenfalls können wir auf die Unterstützung von mir persönlich bekannten spanischen Profis in verschiedenen Fachbereichen zurückgreifen, die in ganz Spanien, vor allem in Andalusien (insbesondere in der Costa del Sol), Murcia, Valencia, Katalonien und Mallorca tätig sind.

Kontaktieren Sie uns z.B. unkompliziert per E-Mail, wenn Sie Hilfe in Spanien benötigen! Wir bieten Ihnen eine Erstberatung (mit einer max. Dauer von 1 1/2 Std.) in diesem Bereich ab 95,00 € (inkl. 19 % USt.) an.